Die untere Wasserschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde fordet bei Änderung der Grundstücksentwässerungs-
anlage (z.B. bei An-, Um- und Neubauten) einen „Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis“.

Dort wird die gesamte Grundstücks-
entwässerung in Bezug auf die Einzugsgebiete der verschiedenen Entwässerungsflächen (Regenwasser, Sickersäfte, Gülle und Schmutzwasser) mit den entsprechenden Entwässerungs-
leitungen übersichtlich farbig dargestellt.

Ebenso ist eine hydraulische Berechnung (Wassermengenberechnung) erforderlich.

Das Büro Hochfeldt und Partner hat sich dieser Thematik angenommen und unterstützt die Bauherren mit Rat und Tat durch die Erstellung dieser Unterlagen.